Update zum Rudern in Mannschaftsbooten
26. Mai 2020 | Von Hans-Martin HörcherMit der neuen Landesverordnung vom 16. Mai treten nun weitere Lockerungen in Kraft. Durch Anwendung von §2, Absatz (1) ergeben sich nun weitere Möglichkeiten zur Nutzung von Mannschaftsbooten, indem die Mannschaft aus maximal zwei Haushalten zusammensetzt.