Bootsordnung
Bootsordnung des Ersten Kieler Ruder-Clubs von 1862 e.V.
Boote nutzen und pflegen
- Jede Fahrt ist vor Beginn ins elektronische Fahrtenbuch ein- und nach Beendigung der Fahrt auszutragen.
- Für die ordnungsgemäße Reinigung und Lagerung der Boote sowie des Zubehörs nach dem Rudern sind die jeweiligen Benutzer, insbesondere die Ob- bzw. Steuerleute verantwortlich.
- Die Boote und das Zubehör sind an den für sie ausgewiesenen Plätzen abzulegen.
- Nach der Fahrt sind die Boote und insbesondere die Dollen, Ausleger, Steuer, Stemmbretter und Rollschienen mit Süßwasser zu reinigen. Die Luftkästen sind zu trocknen, die Luftkastendeckel und Schraubendeckel sind zu öffnen und geöffnet zu lassen. Die Dollenbügel sind zu schließen und die Dollen mit dem Dollenschutz zu sichern. Riemen und Skulls sind mit Süßwasser zu reinigen.
- Entstandene oder entdeckte Bootsschäden und Materialmängel sind im elektr. Fahrtenbuch zu vermerken und dem Boots-und Gerätewart mit Meldezettel mitzuteilen.
- Die Nutzung von Booten durch die Wettkampfsportler regeln die Trainer nach Maßgabe des Vorstands. Alle Wettkampfsportler haben sich nach der Bootsordnung zu richten.
- Der Start von Wettkampfsportlern bei Regatten und anderen Wettkämpfen wird von den Trainern verantwortlich organisiert und erfolgt nach Maßgabe des Vorstands.
- Ohne Zustimmung des Boots-und Gerätewarts oder des Vorstands dürfen keine Einzelteile aus
- Booten ausgebaut oder entfernt oder Teile diesen Booten dauerhaft baulich hinzugefügt werden. Substanzielle Bootsreparaturen und Ersatzteilbeschaffungen sind grundsätzlich nur mit Zustimmung des Boots- und Gerätewarts oder des Vorstands gestattet.
- Ohne Zustimmung des Vorstands dürfen keine Boote aus den EKRC-Bootshallen ausgelagert und andernorts gebracht werden.
Kategorie I: Boote für den Leistungs- und Wettkampfsport
- Wilhelm Mohr 8+, 80–95 kg
- Bellevue 4x–, 85 kg
- NN 4x- ; 85 kg
- Jürgen Leptien 4–, 85–100 kg
- Hans Scharrenberg 2x / 2–, 80–90 kg
- Kiel Express 2x, 75 kg
- Hörn 1x, 85–100 kg
- Luden Stoffers 1x, 70–85 kg
- Heini Jäger 1x, 75 kg
- 1862 1x, 65 kg
Diese Boote dürfen nur von erfahrenen Ruderinnen und Ruderern nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand (insbesondere stellvertretende Vorsitzende Sport) gerudert werden. Bei der Belegung ist festen Mannschaften Vorrang einzuräumen.
Kategorie II: Boote für die zweite Wettkampfebene
- Uwe 8+, 80–95 kg
- Quattroposti 4x / 4–, 80–85 kg
- Rendsburg 4-; 85-90kg
- Albatros 4x+, 65 kg
- Strande 2x / 2–, 80–85 kg
- Lorinki 2x/2-; 80-85kg
- Laboe 2–, 80–90 kg
- Hallo Hallo 1x, 90 kg
- Störtebeker 1x, 75-85 kg
- Schimmelreiter 2012 1x, 60-75 kg
- Phoenix 1x ; 60-70Kg
- Bülk 1x, 80 kg
- Don Martin 1x, 75 kg
- ZiZi 1x ; 85 kg
- Slid`n Hardy C-Gig 4x+/4-+
- Schmutzkittel C-Gig 4x+/4- +
- Fördebarkasse C-Gig 4x+
Diese Boote dürfen nur von erfahrenen Ruderinnen und Ruderern nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand (insbesondere stellvertretende Vorsitzende Sport) gerudert werden. Bei der Belegung ist festen Mannschaften Vorrang einzuräumen.
Kategorie III: Boote für den allgemeinen Ruderbetrieb und Ruderausbildung
- Werner Droege 8+, 80–95 kg
- Anton Willer C-Gig 8+
- Union C-Gig 8x+
- Muskelkater C-Gig 4x+
- Adler C-Gig 4x+
- Hansen-Vierer C-Gig 4x+
- Möltenort C-Gig 4x+
- Schöne Aussichten C-Gig 4+
- Kiellinie E-Gig 4x+
- Hans Tolk E-Gig 3x+ / 4x–
- Flotter Dreier E-Gig 3x+ / 4x–
- Schulensee D-Gig 2x+ / 3x–
- Wassertaxi C-Gig 2x+ / 3x–
- Schwentine C-Gig 2x+ / 3x–
- Käpt’n Blaubär C-Gig 2x
- Kurt Neumann C-Gig 2x
- Hein C-Gig 1x
- Pitt C-Gig 1x
- Jan Trimmi
- Klaas Trimmi
- Bubi Trimmi
- Konni 2x, bis 65 kg
- Jürgen Freiberg 2x, 70–90 kg
- Moravia 2x / 2–, bis 85 kg
- 2/100 2–, bis 85 kg
- Silbermöwe 1x, bis 95 kg
- Seeschwalbe 1x, bis 95 kg
- Kieler Tropfen 1x, bis 90 kg
- Schimmelreiter 1x, bis 65 kg
- Blanker Hans 1x, bis 65 kg
- Tom Kyle A-Gig 4x+, am Westensee
- Westensee C-Gig 2x+, am Westensee
Diese Boote stehen zu den im Ruderplan gekennzeichneten Ausbildungszeiten (montags, mittwochs und freitags 16 bis 20 Uhr) zur Verfügung und werden vom Trainerteam eingeteilt. Die Ausbildung wird vom Trainerteam angeleitet.
In der übrigen Zeit stehen diese Boote den aktiven Ruderinnen und Ruderern gemäß der Ruderordnung zur Verfügung.
Das Motorboot »Krischan« darf nur von Personen mit einem Sportbootführerschein See, nach Einweisung und im Auftrag des Vorstands geführt werden
Kiel, 10. Februar 2017, Der Vorstand
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