Die Jugendabteilung im EKRC

Die Selbstständigkeit der Jugend hat traditionell eine hohe Wertigkeit im EKRC. Die jugendlichen Mitglieder verwalten und organisieren sich selbst. Die Jugendabteilung ist eine einzigartige Möglichkeit, früh Verantwortung zu übernehmen und sich in die Vereinsarbeit einzubringen. Veranstaltungen werden eigenständig geplant und sind über ein entsprechendes Budget gedeckt. Traditionell organisiert die Jugend eine eigene Sommerwanderfahrt : Der Po in Italien, die Donau, die Dänische Südsee, das Salzkammergut, die Holländischen Kanäle oder die Seenplatte in Mecklenburg sind nur einige der Ziele der letzten Jahre gewesen.

Das war nicht immer so. Rudern war in den Anfängen des EKRC – wie in allen anderen Ruderclubs auch – ein Sport, den man erst als Erwachsener ausübte. Aber schon nach dem Ersten Weltkrieg, hatten viele Jugendliche in Kiel den Wunsch, diesen Sport in einer Gemeinschaft gleichaltriger und gleichgesinnter auszuüben.

Zu dieser Zeit tummelte sich ein gutes Duzend noch nicht 18-jähriger im Club. Während des Winters 1921/22 beauftragte der Vorstand Hermann Schacht und Dr. Wilhelm Mordhorst, eine Satzung für die Jugendabteilung zu entwerfen. Sie wurde am 11. März 1922 auf der Jahreshauptversammlung des Clubs genehmigt und damit die Jugendabteilung (JA) gegründet. Die Jugendabteilung des EKRC ist somit über 100 Jahre alt!

Im Jahre 1971 wird die Satzung des Clubs so geändert, dass der von der Jugendversammlung gewählte Jugendvorsitzende direkt Mitglied im Vorstand wird und damit die Interessen direkt und nicht wie bis dato über einen von der Jugend gewählten „Vorgesetzten“ des Stammvereins vertreten werden. Die Jugendabteilung bekommt eine eigene Satzung, einen eigenen Etat und wird im Prinzip komplett eigenständig. Der Stammverein verpflichtet sich in der Satzung lediglich „der Förderung und Pflege des Jugendruderns“. In der Jugendsatzung heißt es dazu: „Der Jugendvorstand führt die Geschäfte der JA nach den von der Jugendversammlung festgelegten Richtlinien. Er hat die in der Jugendordnung verankerten Ziele zu verwirklichen und die Beschlüsse der Jugendversammlung durchzuführen.“

So werden die Jugendlichen von den Verantwortlichen des Stammvereins an einer ziemlich langen Leine geführt. Letztere stehen aber immer mit Rat und Tat zur Verfügung und setzten auch einmal Leitplanken, aber nur dann, wenn es notwendig ist.