Update zum Rudern in Mannschaftsbooten

26. Mai 2020 | Von | Kategorie: Aktuell

Am 4. Mai hatte das Land Sport im Freien für Einzelpersonen wieder zugelassen. Für uns bedeutet das, dass das Ruder im Einer wieder möglich ist.

Mit der neuen Landesverordnung vom 16. Mai treten nun weitere Lockerungen in Kraft. Durch Anwendung von §2, Absatz (1) ergeben sich nun weitere Möglichkeiten zur Nutzung von Mannschaftsbooten, indem die Mannschaft aus maximal zwei Haushalten zusammensetzt. Neben Einer sind nun auch folgende Konstellationen möglich:

  • Zweiter: 2 Personen aus einem Haushalt oder aus zwei verschiedenen Haushalten
  • Update: Dreier: Personen aus max. zwei Haushalten
  • Vierer: 4 aus einem Haushalt, jeweils 2 aus 2 Haushalten, 3 aus einem Haushalt und ein weiterer, u.s.w.

Diese Regeln beziehen sich immer auf ungesteuerte Boote.

Nach wie vor gelten die bestehenden Regeln vom 4. Mai:

Das Rudern im Skiff kann NUR zu zweit erfolgen, um ggfls. im Falle eines Kenterung zeitnah Unterstützung leisten zu können. Die Eintragung ins elektronische Fahrtenbuch ist zwingend und die Freiruderprüfung sollte absolviert sein.

Die Griffe von Skulls und Ergos sind nach dem Gebrauch immer mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel zu reinigen.

Das Ruderrevier beschränkt sich auf Fahrten zur Tirpitzmole, in die Schwentine und in die Hörn!

Ins Skiff sollten nur die RuderInnen steigen, die diesem Boot technisch absolut gewachsen sind, um ggfls. Unwägbarkeiten des Wassers (=Fördedampfer) begegnen zu können.

Wir erinnern noch einmal daran, daß die Förde eine internationale Wasserstraße ist und kein Binnensee oder dergleichen. Vergleiche mit  Maßgaben anderer Vereine sind somit obsolet!

Für Fitnessraum und sanitäre Anlagen gelten nach wie vor diese Regeln.

Der Vorstand 

4 Kommentare zu “Update zum Rudern in Mannschaftsbooten”

  1. Pau sagt:

    Da stimmt etwas nicht. Der Kraftraum darf bis zu 8 Personen, gemäß Auflagen benutzt werden und die Toiletten dürfen benutzt werden. Das Verbot gilt nur für die Duschen. So wurde es bekannt gegeben und so wird es auch praktiziert. Bei der Freitags Gymnastik darf sogar der Trainer als neunte Person dabei sein.

  2. Du hast ja so Recht, Pau. Bei dem ganzen Hin und Her kann man schon mal den Überblick verlieren…
    Ich habe den Text entsprechend korrigiert. Danke für den Hinweis.

  3. Rolf Esselbach sagt:

    Weshalb der Duschraum grundsätzlich gesperrt werden muss, ist mir nicht erklärlich-
    Beispiel 2 er. . Hier dürfen zwei nicht aus einem Haushalt stammende rudern.
    Dies könnte man doch durchaus auch auf die Duschen übertragen.
    Warum kann man die Benutzung der Dusche nicht auf jeweils 2 Personen limitieren?
    Denkt mal darüber nach.

  4. Lieber Rolf, hier sind uns noch die Hände gebunden. Ein Blick in die oben zitierte Landesverordung, §11, Abschnitt (1), Absatz 6 besagt zur Ausübung von Sport:

    sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere Sammelumkleiden, Duschräume, Saunen und Wellnessbereiche mit Ausnahme von Toiletten, sind zu schließen;

    Hilft nix :-(

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