Clubmitteilungen 4/2011 erschienen

22. Dezember 2011 | Von | Kategorie: Aktuell

Liebe Leser

Clubmitteilungen 4/2011Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen, das Jubiläum eilt mit großen Schritten heran. Vieles ist zum Gelingen dieses außerordentlichen Ereignisses – 150 Jahre Rudern in Kiel – frühzeitig in die Wege geleitet worden, u.a. die Erarbeitung der Festschrift, das Anwerben von Sponsoren sowie die Planung vieler das Jubiläumsjahr begleitenden Aktionen. Zu letzteren zählen u. a. die Ausstellung „150 Jahre Rudern an der Kieler Förde – Der Erste Kieler Ruderclub von 1862“, erarbeitet von Student(in)en des Historischen Seminars der CAU, die ab 15. März 2012 im Foyer des Rathauses eröffnet wird, so dass jedes Clubmitglied sich auf das Jahr 2012 freuen darf. Nicht zu vergessen sei die Aufstockung des Gebäudes mit unserem neuen Sportraum und die Renovierung und Modernisierung unserer Gastronomie.

Das abgelaufene Jahr zeigte sich nicht nur als eines der sportlich erfolgreichsten der Clubgeschichte, sondern bewies auch in anderen Bereichen eine erfreuliche Dynamik. Das traditionelle Pellkartoffelessen mit seinen erstmalig 138 Gästen machte dies überaus deutlich.

Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang die letzte Gemeinschaftsarbeit, in der es um den Umzug des Kraftraums in die Rennboothalle ging. Sie verlief atemberaubend schnell und dank Christians Teppichspende kommt nun beim Ergorudern sogar ein ganz neuer Wohlfühleffekt zum Tragen.

Ingesamt blicken wir also auf ein überaus positives Jahr zurück, dessen Energie wir ins neue Jahr mitnehmen möchten. Wir wünschen allen Clubmitgliedern ein gesundes, erfolgreiches und zufriedenes Jahr 2012.

Bernd Klose, EKRC-Vorsitzender

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Ausgabe 4/2011 (pdf, 2,5 MB)

2 Kommentare zu “Clubmitteilungen 4/2011 erschienen”

  1. Uwe Baumgarten sagt:

    Die Ergänzung der Ruderordnung zum Thema „Rudern bei Dunkelheit“ bedeuten eine beträchtliche Einschränkung der Trainingsmöglichkeiten für Berufstätige! Die Grenzen des Begriffes „Gefahr für Leib und Leben“ sind fließend, sie ließen sich ohne weiteres auch für manche Winterruderaktion bei Tage anwenden, hier ist insbesondere der Verzicht leuchtender Sportkleidung zugunsten dunkelblauer Tarn-Clukleidung erwähnenswert, auch der generelle Verzicht auf Schwimmwesten insbesondere im Jugendtrainingsbereich stieß bereits bei Kanusportlern auf Unverständnis. Insbesondere die Definition der Dunkelheit (Abstoßen 1h von Sonnenuntergang) schießt m.E. weit über das Ziel hinaus! Zum Ende des Trainingsbetriebes sind wir oft im „Hellen“ in die Schwentine gefahren und hatten für die Rückfahrt eine Rundumleuchte mitgeführt. Diese Fahrten zählen für mich zu den schönsten Rudererlebnissen neben den Wanderfahrten überhaupt. Jetzt soll es damit vorbei sein? Auch Fahrten bei völliger Dunkelheit, da würde für mich der Begriff „Nacht“ erst ziehen, sind ein tolles Erlebnis, das Gefährdungspotential relativiert sich durch die Abwesenheit anderer Wasserfahrzeuge, die beleuchteten Fördeufer bieten auch genug Orientierungspunkte. Meistens ist es abends auch viel windstiller als am Tage, wer schon einmal bei völliger Stille über die spiegelglatte schwarze See hinweggeglitten ist, wird meine kritischen Gefühle zum ausgesprochenen Verbot verstehen… Die mit dem Haftungsausschluss verbundenen Bedingungen stellen de facto Ausschlusskriterien dar (leuchtende Rettungsweste, Überlebensanzug, Radarreflektor – alles nicht vorhanden!). Ich hätte mir einen offeneren Umgang mit diesem Thema gewünscht und rege eine Diskussion unter den Mitgliedern an. Als Vorschlag sollte die Einschränkung durch die „1h-vor-Sonnenuntergang“-Regelung im normalen Trainingsbetrieb zwischen An- und Abrudern wieder gestrichen werden, „Rudern bei Nacht“ könnte ja vielleicht zu bestimmten Terminen als Clubevent auch auf breiteres Publikum stoßen, sodass zumindest bei 2 Booten dem Sicherheitsgedanken mehr Rechnung getragen werden kann.

  2. Claus Riecken sagt:

    RUDERVERBOT BEI DUNKELHEIT
    Schade dass es soweit kommen musste – die Vorverurteilungen der Betroffenen ließ ja schon einiges erahnen .
    Das die Reglung ohne Anhörung der Betroffenen (ich zähle etwa 15 – 20 Mitglieder) erfolgt ist – ist dem sozialen Umgang im Club sicherlich nicht dienlich. Warum hat man sich nicht einmal zusammengestzt, sich sachlich ausgetauscht und das Für +Wider erörtert – stattdessen wurden/werden viele Horrorversionen zitiert.
    Es ist doch selbstverständlich dass nicht leichtfertg auf das Wasser gegangen wird:
    – ruhige windstille See
    – gute Sicht
    – Verbleib in Ufernähe
    – Kopflampe, Rettungsweste, wärmende Kleidung sind Voraussetzung.

    Ich zitiere ein Treffen mit der „Wasserschutz“ Anfang Dezember : ….ihr seid ja vorbildlich unterwegs Folgender Vorschlag:
    Lasst uns versuchen einmal Positionen in einem Gespräch austauschen: Betroffene, Vorstand….
    Parallel dazu werde ich zur „Wasserschutz“gehen und erfragen welche rechtlichen Bedingungen + sinnvolle Ergänzungen das Rudern bei Dunkelheit möglichst gefahrenfrei macht.

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