Rudern bei Dunkelheit
Ergänzung Ruderordnung
Das Rudern bei Dunkelheit ist grundsätzlich untersagt!
- Es verstößt gegen elementare Sicherheitsregeln im Umfeld der Seewasserstraße Ostsee.
- Es bedeutet eine Gefahr für Leib und Leben der Bootsbesatzungen sowie für Eigentum des Vereins.
- Es bedeutet eine Gefahr für Leib und Leben sowie für Eigentum Dritter.
- Es könnte Ersatzforderungen gegen den Verein, mithin seinen geschäftsführenden Vorstand auslösen.
Das Rudern bei Dunkelheit (= bei Nacht) liegt vor, wenn eine Fahrt im Zeitraum von einer Stunde vor Ende der Tagfahrzeiten nach der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung mit dem Abstoßen am Steg begonnen wird. Bei Nacht bezeichnet den Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang.
Über Ausnahmen in begründeten Fällen entscheidet der Verein durch seinen geschäftsführenden Vorstand.
Vereinsmitglieder, die sich über dieses Verbot hinwegsetzen, beachten dabei bitte folgende Vorgaben:
- Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer unterschreibt vor Abfahrt jeweils ein Exemplar des Vordruckes zum Haftungsausschluss, der am Fahrtenbuch ausliegt.
- Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer trägt dabei der Jahreszeit angepasste Kälte-Bekleidung, die ein Überleben im Wasser für mindestens eine Stunde ermöglicht.
- Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer trägt dabei eine Rettungsweste, die auch bei Nacht ohne Fremdlicht sichtbar ist.
- Jedes Boot ist bei einer Fahrt in der Dunkelheit mit einer gut sichtbaren, auch nach einem etwaigen Kentern funktionsfähigen, weißfarbigen Rundumleuchte ausgestattet.
- Jedes Boot verfügt bei einer Fahrt in der Dunkelheit über einen Radarreflektor, der auch nach einem etwaigen Kentern funktionsfähig sein muss.
Die Vereinsmitgliedschaft ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis.
Ein Verstoß gegen Regeln des Vereins stört dieses Vertrauensverhältnis.
Kiel, Dezember 2011
Der Vorstand
Haftungsauschluss
Erklärung zum Haftungsauschluss für das Rudern bei Dunkelheit
Mir ist bewusst, dass das Rudern bei Dunkelheit gegen elementare Sicherheitsregeln im Umfeld der Seewasserstraße Ostsee verstößt.
Die Verantwortung für dieses Handeln liegt ausschließlich bei mir.
Ich erkläre hiermit meinen Verzicht auf Ersatzforderungen gegen den Verein und erkläre hiermit ausdrücklich, den Verein von Forderungen Dritter, die in der Folge meines Handelns geltend gemacht werden, freizuhalten.
Die Regelungen zur Kältebekleidung, zur Beleuchtung des von mir benutzen Bootes sowie zur Erkennbarkeit durch Radar sind mir bekannt und werden von mir beachtet.
Name des Vereinsmitglieds
Ort, Datum
Unterschrift
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Ergänzung Rudern bei Dunkelheit (pdf, 104 kB)
